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Antrag auf Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Architektinnen und Architekten
[Nr.99140001060013 ]
Teaser
Freischaffende Kammermitglieder können aus persönlichen Gründen auf Antrag von der Verpflichtung befreit werden, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben