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Antrag auf Befreiung von der Fortbildungspflicht für Pflichtmitglieder der Architektenkammer
[Nr.99140007010000 ]

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Mit dem Antrag können Pflichtmitglieder der Architektenkammer Niedersachsen von der Fortbildungspflicht aus besonderen persönlichen Gründen befreit werden.

Verfahrensablauf

Der Befreiungsantrag ist in Textform oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen. Über den Antrag entscheidet die Architektenkammer Niedersachsen durch Bescheid.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 26 Abs. 3, 37 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG) i.V.m. § 2 Abs. 2 Fortbildungssatzung

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Architektenkammer Niedersachsen