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Antrag auf Benutzung eines Elektrofischereigerätes beantragen
[Nr.99042008006000 ]

Teaser

Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms in den Niedersächsischen Gewässern Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke sind Ausnahmegenehmigungen möglich.

Verfahrensablauf

Für Binnengewässer gilt: 

  • Sie stellen schriftlich einen Antrag zur Benutzung von Elektrofischereigeräten in Binnengewässern. Darin erläutern Sie den Zweck der Elektrofischerei und machen Angaben zu m Gewässer, Zeitpunkt oder Zeitraum der Fischerei, Namen der ausgewiesenen Elektofischere*innen sowie den zur Benutzung vorgesehenen Elektrofischereigeräten (Hersteller, Gerätetyp, Gerätenummer).
  • Der Fischereikundliche Dienst prüft den Antrag dahingehend, ob die Zulassung einer Ausnahme fachlich erforderlich ist und ob die formalen Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung vorliegen. Gegebenenfalls werden im Rahmen der Prüfung weitere Informationen von Ihnen angefordert.
  • Sofern Ihr Antrag als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt würde, wird Ihnen der Fischereikundliche Dienst empfehlen, den Antrag zurückzuziehen, damit er nicht für Sie kostenpflichtig abgelehnt werden müsste.

Für Küstengewässer gilt: 

  • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom, Fische in Küstengewässern fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

  • Das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.

Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Genehmigung oder Ablehnung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

Mit der Genehmigung sind Auflagen verbunden, zu deren Einhaltung Sie verpflichtet sind (z.B. Berichtspflicht).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (schriftlich)
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Elektrofischerei in der Bundesrepublik Deutschland (Bedienungsschein)  oder vom Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven anerkannter Nachweis
  • Nachweis über die Eignung des zu verwendenden Geräts durch Prüfbescheinigung des TÜV
  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (500.000 EURO für Personenschäden, 50.000 EURO für Sachschäden)

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben