Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
[Nr.99046071061000 ]
Teaser
Kann ein Erwachsener seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen, wird ein Betreuer bestimmt.
Verfahrensablauf
Das Betreuungsgericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Es wird dabei von der Betreuungsbehörde unterstützt. Vor einer Entscheidung muss das Gericht den Betroffenen persönlich anhören (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Dafür bestimmt das Gericht einen Termin, in dem mit dem Betroffenen das Verfahren erörtert wird und auch, wer als Betreuer in Betracht kommt. Den Wünschen des Betroffenen ist in der Regel zu entsprechen. Der Betroffene kann in dem Verfahren Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen.
Wenn er nicht in der Lage ist, seine Interessen hinreichend selbst wahrzunehmen, bestellt das Gericht für ihn einen Verfahrenspfleger. Vor der Bestellung eines Betreuers holt das Betreuungsgericht in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten ein. Die Entscheidung des Gerichts wird dem Betroffenen, dem Betreuer, dem Verfahrenspfleger und der Betreuungsbehörde bekanntgegeben.
Wenn sich die Sachlage ändert, kann auch die Betreuerbestellung abgeändert, aufgehoben oder neu angeordnet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).
Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben