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Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften bei der Architektenkammer Niedersachsen
[Nr.99140001019002 ]

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Eintragung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die eine der geschützten Berufsbezeichnungen in Niedersachsen in der Firma führen wollen, müssen sich in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften eintragen lassen und haben das erstmalige Tätigwerden bei der Architektenkammer anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Architektenkammer Niedersachsen

Zuständige Stelle

Architektenkammer Niedersachsen