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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis für eine weitere Beratungsstelle/Zweigniederlassung
[Nr.99135014006000 ]

Teaser

Beratungsstellen bzw. Zweigniederlassungen von Steuerberaterinnen/Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften müssen von einem anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten vor Ort geleitet werden. Die Steuerberaterkammer kann eine Ausnahme zulassen.

Verfahrensablauf

Nach Einreichung des Antrages wird dieser geprüft und die Ausnahmegenehmigung erteilt oder abgelehnt.

Nach Einreichung des Antrages wird dieser geprüft und die Ausnahmegenehmigung erteilt oder abgelehnt.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Kosten

  • Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)