Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis für eine weitere Beratungsstelle/Zweigniederlassung
[Nr.99135014006000 ]
Teaser
Beratungsstellen bzw. Zweigniederlassungen von Steuerberaterinnen/Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften müssen von einem anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten vor Ort geleitet werden. Die Steuerberaterkammer kann eine Ausnahme zulassen.
Verfahrensablauf
Nach Einreichung des Antrages wird dieser geprüft und die Ausnahmegenehmigung erteilt oder abgelehnt.
Nach Einreichung des Antrages wird dieser geprüft und die Ausnahmegenehmigung erteilt oder abgelehnt.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Kosten
- Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)