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Antrag auf Feststellung der Eignung einer berufspraktischen Tätigkeit in der Fachrichtung Architektur
[Nr.99140001060014 ]

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Feststellung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Architektenkammer Niedersachsen

Zuständige Stelle

Architektenkammer Niedersachsen

Teaser

Mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie in das Niedersächsische Architektengesetz haben sich für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Architektur die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen geändert.