Antrag auf Feststellung der Eignung einer berufspraktischen Tätigkeit in der Fachrichtung Architektur
[Nr.99140001060014 ]
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Feststellung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter »erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Architektenkammer Niedersachsen
Zuständige Stelle
Architektenkammer Niedersachsen
Teaser
Mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie in das Niedersächsische Architektengesetz haben sich für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Architektur die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen geändert.