Antrag auf Zulassung als privater Veranstalter eines bundesweit ausgerichteten Rundfunkprogramms
[Nr.99109019007001 ]
Teaser
Die Veranstaltung von Rundfunk als bundesweit ausgerichtetes Angebot bedarf einer Zulassung. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt ist unter anderem zuständig, wenn der Anbieter seinen Sitz in Niedersachsen hat.
Verfahrensablauf
Die Zulassung muss schriftlich bei der Landesmedienanstalt Niedersachsen beantragt werden. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entscheidet über die Erteilung der Zulassung. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt erteilt die Zulassung in Form eines Zulassungsbescheids.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben