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Antrag auf Zulassung als privater Veranstalter eines bundesweit ausgerichteten Rundfunkprogramms
[Nr.99109019007001 ]

Teaser

Die Veranstaltung von Rundfunk als bundesweit ausgerichtetes Angebot bedarf einer Zulassung. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt ist unter anderem zuständig, wenn der Anbieter seinen Sitz in Niedersachsen hat.  

Verfahrensablauf

Die Zulassung muss schriftlich bei der Landesmedienanstalt Niedersachsen beantragt werden. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entscheidet über die Erteilung der Zulassung. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt erteilt die Zulassung in Form eines Zulassungsbescheids.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben