Antrag auf Zulassung als privater Veranstalter eines landesweiten, regionalen bzw. lokalen Rundfunkprogramms
[Nr.99109019007000 ]
Teaser
Die Veranstaltung von Rundfunk in Niedersachsen als landesweites, regionales oder lokales Angebot bedarf einer Zulassung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.
Verfahrensablauf
Die Zulassung muss schriftlich bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt beantragt werden. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt entscheidet über die Erteilung der Zulassung. Die Zulassung wird in Form eines Zulassungsbescheids erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben