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Antrag auf Zulassung als privater Veranstalter eines landesweiten, regionalen bzw. lokalen Rundfunkprogramms
[Nr.99109019007000 ]

Teaser

Die Veranstaltung von Rundfunk in Niedersachsen als landesweites, regionales oder lokales Angebot bedarf einer Zulassung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.

Verfahrensablauf

Die Zulassung muss schriftlich bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt beantragt werden. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt entscheidet über die Erteilung der Zulassung. Die Zulassung wird in Form eines Zulassungsbescheids erteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben