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Antrag auf staatliche Anerkennung (Notifizierung) als Untersuchungsstelle (Prüflaboratorien, probenehmende Stellen) der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung: Antrag gemäß der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Ab

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Wenn Sie als Untersuchungsstelle in der wasser- und abfallrechtliche Überwachung tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde notifizieren (anerkennen) lassen.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der Behörde des Landes, in dem Sie Ihren Hauptsitz haben, einen Antrag auf Notifizierung als Untersuchungsstelle für Abwasser- Oberflächenwasser-, Grundwasseruntersuchungen oder Probenahme. Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie bei. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob die Notifizierung als Untersuchungsstelle erfolgt. Die Behörde kann die Notifizierung mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen.

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Zuständige Stelle

nicht angegeben