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Antrag für die Bewilligung zur Einrichtung eines Linienverkehrs stellen
[Nr.99122040007000 ]

Teaser

Wenn Sie als Schifffahrtsgesellschaft in der EU ansässig sind, können Sie einen Linienverkehr für Zollzwecke beantragen. Im Linienverkehr befördern Sie Unionswaren von einem EU-Hafen in einen anderen EU-Hafen, ohne dass dort die Waren erneut zollrechtlich behandelt werden müssen.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie eine Bewilligung zur Einrichtung eines Linienverkehrs beantragen wollen, müssen Sie den Antrag in elektronischer Form über das EU-Trader Portal stellen.
  • Sie benötigen für den Zugang zum EU-Trader Portal 
    • ein Nutzerkonto. Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben,
      • füllen Sie den Antrag auf Einrichtung eines EU-Nutzerkontos (Formular 05700) aus,
      • senden Sie das Formular per E-Mail an das Team Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden.
    • eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, müssen Sie diese in Ihrem Benutzerkonto im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung beantragen. Über das Benutzerkonto erhalten Sie Zugang zur »EORI-Nr. Verwaltung« und können eine EORI-Nummer neu beantragen oder Ihre EORI-spezifischen Daten jederzeit ändern
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das EU-Trader Portal ein.
  • Füllen Sie den Antrag für die Bewilligungsart »RSS - Linienverkehr (RSS)«  aus und senden Sie diesen ab.
  • Senden Sie das »Zusatzblatt nationale Angaben« sowie gegebenenfalls die Teile I und II des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu. 
  • Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Bewilligung elektronisch im EU-Trader Portal erteilt.
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf dem Postweg. 

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben