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Anzeige einer Geburt Entgegennahme Ergänzende Datenlieferung
[Nr.99027006261003 ]
Teaser
Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie Angaben und Nachweise zur Geburt, Vornamenserklärung und Namensbestimmung Ihres Kindes beim Standesamt einreichen.
Verfahrensablauf
- Die fehlenden Angaben oder Nachweise können Sie dem Standesamt per Post oder persönlich übermitteln.
- Das Standesamt prüft die ergänzten Angaben und Unterlagen und teilt Ihnen mit, wenn weitere Nachweise benötigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 22 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 27 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 45 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 35 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- § 1626 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1616 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Artikel 10 Absatz 1 und 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Artikel 5 Absatz 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Voraussetzungen
Ihr Kind ist im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes geboren.
Formulare
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
- Geburtsbescheinigungen der Eltern (falls verlangt)
- Geburtsbescheinigung des Kindes (falls bereits ausgestellt)
- Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet)
- Vornamenserklärung beziehungsweise Namensbestimmung - schriftlich ausgefüllt
- gegebenenfalls Nachweise zu Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus
- gegebenenfalls Nachweis über frühere Namensänderungen (zum Beispiel bei bereits bestehenden Kindern)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht