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Anzeige von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
[Nr.99006041261000 ]
Teaser
Sind Tätigkeiten durchzuführen, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, sind diese anzuzeigen.
Verfahrensablauf
-
Objektbezogene Anzeigen sind an die für die Lage des Objektes
(z. B. Baustelle) zuständige Arbeitsschutzbehörde zu richten. - Unternehmensbezogene Anzeigen sind an die für den Betriebssitz zuständige Arbeitsschutzbehörde zu richten.
- Bei Arbeiten geringen Umfangs ist ergänzend zur unternehmensbezogenen Anzeige die Anzeige Ort und Zeit erforderlich. Diese Anzeige ist an die für die Lage des Objektes (z. B. Baustelle) zuständige Arbeitsschutzbehörde zu richten.
- Bitte verwenden Sie zur Erstellung der Anzeige die zur Verfügung stehenden Formulare.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben