Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Anzeige von Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
[Nr.99006041261000 ]

Teaser

Sind Tätigkeiten durchzuführen, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, sind diese anzuzeigen.

Verfahrensablauf

  • Objektbezogene Anzeigen sind an die für die Lage des Objektes
    (z. B. Baustelle) zuständige Arbeitsschutzbehörde zu richten.
  • Unternehmensbezogene Anzeigen sind an die für den Betriebssitz zuständige Arbeitsschutzbehörde zu richten.
  • Bei Arbeiten geringen Umfangs ist ergänzend zur unternehmensbezogenen Anzeige die Anzeige Ort und Zeit erforderlich. Diese Anzeige ist an die für die Lage des Objektes (z. B. Baustelle) zuständige Arbeitsschutzbehörde zu richten.
  • Bitte verwenden Sie zur Erstellung der Anzeige die zur Verfügung stehenden Formulare.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben