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Anzeige von objektbezogenen Tätigkeiten mit Asbest
[Nr.99006041261002 ]

Teaser

Die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe ist sowohl Betrieben als auch Privatleuten grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Ist dem  zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vor Beginn zu melden

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben