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Arbeitnehmersparzulage beantragen
[Nr.99102004080000 ]

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Teaser

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche gewährte Geldzulage zur Förderung von Anlagen zur Vermögensbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie ist eine staatliche Prämie für vermögenswirksame Leistungen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.

Formulare

Nicht angegeben

Frist

spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr

Bearbeitungsdauer

Da der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage zusammen mit der Einkommensteuer-Erklärung einzureichen ist, richtet sich die Bearbeitungsdauer nach der Bearbeitungszeit der Steuererklärung.

Verfahrensablauf

Am einfachsten Beantragen Sie die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage mit Ihrer Einkommensteuererklärung.

Sie müssen Ihrer Einkommensteuererklärung keine Bescheinigung beifügen. Ihr Anbieter übermittelt die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) elektronisch an Ihr Finanzamt, sofern Sie der Datenübermittlung zugestimmt haben.

Hinweise (Besonderheiten)

Die bislang erforderliche Bescheinigung des Anlageninstituts über die vermögenswirksamen Leistungen (= Anlage VL) ist ab dem Sparjahr 2017 entfallen und wird von den Instituten auch nicht mehr ausgestellt. Die notwendigen Daten (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung) werden von Ihrem Anlageinstitut elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Rechtsbehelf

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion

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