Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern
[Nr.99102047012003 ]
Teaser
Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.
Dies gilt nicht bei geringfügigen Beschäftigungsverhaältnissen.
Die gilt nicht bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Verfahrensablauf
Sie teilen dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, mit, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Unternehmen bei dem das Nebenarbeitsverhältnis besteht, besteuert den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben