Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte
[Nr.99134002173000 ]
Teaser
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie Anspruch auf viele apothekenpflichtige Arzneimittel und auf Versorgung mit Verbandmitteln.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.
Voraussetzungen
- Sie sind gesetzlich krankenversichert.
- eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt hat Ihnen ein Arznei- oder Verbandmittel verordnet.
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
Ein gesetzliches Kassenrezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes müssen Sie innerhalb von 28 Tagen einlösen. Für Betäubungsmittel und Entlassrezepte nach Krankenhaushalten gelten andere Fristen.
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben