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Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte
[Nr.99134002173000 ]

Teaser

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie Anspruch auf viele apothekenpflichtige Arzneimittel und auf Versorgung mit Verbandmitteln.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt hat Ihnen ein Arznei- oder Verbandmittel verordnet.

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

Ein gesetzliches Kassenrezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes müssen Sie innerhalb von 28 Tagen einlösen. Für Betäubungsmittel und Entlassrezepte nach Krankenhaushalten gelten andere Fristen.

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben