Arznei- und Verbandmittel für gesetzlich Unfallversicherte Kostenübernahme
[Nr.99111002147000 ]
Teaser
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Arznei- und Verbandmittel.
Verfahrensablauf
Jeder/e an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender/e Arzt/Ärztin darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen behandeln. Sie müssen allerdings einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt.
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert.
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind.
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Der Durchgangsarzt ist besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben