Außergerichtliche Schlichtung bei telekommunikationsrechtlichen Streitigkeiten Durchführung
[Nr.99118001058000 ]
Teaser
Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikationsanbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.
Verfahrensablauf
Ihren Schlichtungsantrag können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen.
Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Antragsformular.
Um den Antrag online zu stellen:
- Füllen Sie den Online-Antrag der Schlichtungsstelle Telekommunikation auf der Internetseite der Bundesnetzagentur aus und fügen Sie die nötigen Dokumente bei.
- Die Schlichtungsstelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens vorliegen.
- Wenn eine Schlichtung möglich ist, erhalten sowohl Sie als auch Ihr Anbieter die Gelegenheit, die jeweilige Sichtweise darzustellen.
- Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig. Daher muss es beendet werden, wenn Ihr Telekommunikationsanbieter seine Teilnahme am Verfahren verweigert.
- Das Verfahren wird in der Regel im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
- In vielen Fällen bietet der Anbieter von sich aus eine individuelle Lösung an, um den Streit beizulegen.
- Wenn der Anbieter keine solche Lösung anbietet, erarbeitet die Schlichtungsstelle einen individuellen Schlichtungsvorschlag, um eine gütliche Einigung zu erreichen.
- Wenn Sie und Ihr Telekommunikationsanbieter den Schlichtungsvorschlag annehmen, beendet die Schlichtungsstelle das Schlichtungsverfahren.
- Wenn die Parteien diesen Vorschlag nicht annehmen, bleibt Ihnen die Möglichkeit offen, zu Gericht zu gehen.
Wenn Sie Ihren Antrag per E-Mail oder per Post stellen wollen:
- Laden Sie das Formblatt "Antrag auf Schlichtung gemäß § 68 Telekommunikationsgesetz" von der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter. Hinweis: Die ergänzenden Erläuterungen aus dem Online-Antrag stehen Ihnen hierbei nicht zur Verfügung.
- Füllen Sie das Formblatt aus und fügen Sie die benötigten Unterlagen bei.
- Schicken Sie Antrag und Unterlagen per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind dieselben wie beim Online-Verfahren.
Rechtsgrundlage(n)
- § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
- Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TKTransparenzV)
- EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen (Nr. 531/2012 vom 13. Juni 2012) in der aktuellen Fassung
- Artikel 4 Absatz 1, 2, 4 und Artikel 5a der EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming (Nr. 2015/2120 vom 25. November 2015) in der aktuellen Fassung
- Schlichtungsordnung gemäß § 68 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes in Verbindung mit § 5 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (SchliO)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben