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Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beantragen
[Nr.99010020001027 ]

Teaser

Wenn Sie in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Verfahrensablauf

  • Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland in der Regel ein nationales Visum für Deutschland beantragen. Kein Visum benötigen neben EU- und EWR-Bürgern die Staatsangehörigen von Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika.
  • Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich dann um eine Aufenthaltserlaubnis bemühen. Die Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihr Visum bzw. die visafreie Aufenthaltszeit oder Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis ablaufen.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin mit der an Ihrem Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Originalunterlagen mit zum Termin). Außerdem werden Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) abgenommen.
  • Sie erhalten per Post eine Nachricht, dass Ihr Antrag bewilligt wurde und die Bundesdruckerei mit der Herstellung der eaT-Karte beauftragt wurde, oder dass Ihr Antrag abgelehnt wurde.
  • Sie erhalten per Post die Information, dass Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen können. Da die eAT-Karte mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie diese persönlich abholen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde