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Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
[Nr.99010019001005 ]

Teaser

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber die Bedingungen zur Aufnahme des Studiums noch nicht erfüllt haben, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Ausländerbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ausländerbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.