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Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
[Nr.99010019001005 ]
Teaser
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber die Bedingungen zur Aufnahme des Studiums noch nicht erfüllt haben, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Ausländerbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Ausländerbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.