Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Mutterschutz, Elternzeit oder (Familien-) Pflegezeit beantragen
[Nr.99006045129000 ]
Teaser
Wenn Sie einer Person mit besonderem Kündigungsschutz kündigen möchten, können Sie die Aufhebung dieses Kündigungsschutzes unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Verfahrensablauf
Um Arbeitnehmenden unter besonderem Kündigungsschutz zu kündigen, muss vor der Kündigung ein Antrag auf Zulässigkeitserklärung bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die Zulässigkeitserklärung können Sie online über den Online-Dienst, anhand eines PDF-Formulars oder auch formlos beantragen. Ein evtl. PDF-Formular ist auf der Homepage der zuständigen Behörde eingestellt bzw. Sie erhalten es auf Anforderung von dieser.
Wenn Sie die Zulässigkeitserklärung über den Online-Dienst beantragen wollen:
- Aufruf des Online Dienstes
- Anmeldung über das Servicekonto Business
- Unternehmensdaten werden aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen
- Antragstellende Person trägt alle notwendigen Kündigungsdaten ein.
- Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden, alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
- Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
- Die zuständige Behörde übersendet Ihnen die Zustimmung postalisch
- Eine Kündigung der Person ist erst rechtens, wenn die Behörde eine schriftliche Zustimmung (Bescheid) versendet.
Wenn Sie die Zulässigkeitserklärung anhand des PDF-Formulars beantragen wollen:
- Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular
- Befüllen Sie den Antrag.
- Übersenden den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online Verfahren mittels des Online-Dienstes.
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
§ 18 Absatz 1 Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz (BEEG)
§ 5 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
§ 2 Familienpflegezeitgesetz (FamilienpflegeZG)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
nicht angegeben