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Aufnahme als Spätaussiedler beantragen
[Nr.99097008001001 ]

Teaser

Sie können in Deutschland als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler grundsätzlich nur aufgenommen werden, wenn Sie Ihr Aussiedlungsgebiet im Rahmen des Aufnahmeverfahrens verlassen. Beachten Sie, dass Sie den Antrag grundsätzlich aus dem Aussiedlungsgebiet stellen müssen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz können Sie schriftlich oder online stellen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie den Antragsvordruck von der Internetseite des BVA herunter und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antragsvordruck auch schriftlich beim BVA anfordern.
  • Füllen Sie den Antragsvordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim BVA ein.
  • Per Post erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des BVA.

Online-Antragstellung:

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer sowie ein Smartphone mit der AusweisApp oder ein Kartenlesegerät.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als digitale Kopie hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des BVA.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:

  • können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen und in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
  • Nach Ihrer Einreise begeben Sie sich zur Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in Friedland, einer Außenstelle des BVA. Ihre Identität wird dort überprüft.
  • Dann wird das Verteilungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden einem Bundesland zugeteilt, wobei familiäre Bindungen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
  • Auf Wunsch können Sie im Verteilungsverfahren eine Namenserklärung zur Anpassung des Vor- und Familiennamens an den deutschen Sprachgebrauch abgeben.
  • Nach Übersendung der Meldebestätigung Ihres neuen Wohnortes stellt Ihnen die Außenstelle des BVA in Friedland eine Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Spätaussiedlereigenschaft aus.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben