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Aufnahme von Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU anzeigen
[Nr.99050124169000 ]

Teaser

Möchten Sie erstmalig Holz oder Holzprodukte von Ländern außerhalb der EU importieren, müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einmalig melden.

Verfahrensablauf

Ihre Anzeige als Marktteilnehmer müssen Sie schriftlich per Brief, E-Mail oder online vornehmen:

Per Brief und E-Mail:

  • Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
  • Füllen Sie die Anzeige vollständig aus und übermitteln Sie diese an die BLE
  • Alternativ können Sie sich per Gastzugang beim Onlinedienst »Aufnahme von Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU online melden« anmelden, das Formular digital ausfüllen, herunterladen und versenden.
  • Nach Erhalt Ihrer Anzeige erhalten Sie nach etwa einer Woche eine Bestätigung der BLE über Ihre angezeigten Daten.

Online:

  • Melden Sie sich mit Ihrem BundID- oder »Elster - Mein Unternehmenskonto«-Zugang bei dem Onlinedienst an.
    • Wenn Sie über keine der beiden Zugänge verfügen, müssen Sie sich neu registrieren.
  • Das Onlineformular führt Sie Schritt für Schritt durch alle Einzelheiten.

Sie erhalten von der BLE eine Bestätigung über Ihre angezeigten Daten.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 524
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228 6845-0
Telefax: 030 1810 6845-2221
E-Mail:  handel-mit-holz@ble.de

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 524
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228 6845-0
Telefax: 030 1810 6845-2221
E-Mail:  handel-mit-holz@ble.de

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben