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Ausübung des Berufs als Patentanwältin/Patentanwalt im öffentlichen Dienst Gestattung
[Nr.99082015056000 ]
Zuständige Stelle
Patentanwaltskammer
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Teaser
Die zuständige Stelle kann der Patentanwältin/dem Patentanwalt auf Antrag eine
Vertreterin/einen Vertreter bestellen oder ihr/ihm gestatten, den Beruf selbst
auszuüben,
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben