Seiteninhalt
Ausübung des Berufs als Patentanwältin/Patentanwalt im öffentlichen Dienst
[Nr.99082015000000 ]
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Patentanwaltskammer.
Zuständige Stelle
Patentanwaltskammer
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Teaser
Patentanwältinnen/-anwälte,
* die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt
zu sein,
* die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Ze
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben