Ausübung des Berufs als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst gestatten
[Nr.99082013056000 ]
Teaser
Der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst kann auf Antrag gestattet werden, den Beruf selbst auszuüben oder einen Vertreter/eine Vertreterin zu bestellen.
Zuständige Stelle
Rechtsanwaltskammer
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben