Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Ausübung des Berufs als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst gestatten
[Nr.99082013056000 ]

Teaser

Der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst kann auf Antrag gestattet werden, den Beruf selbst auszuüben oder einen Vertreter/eine Vertreterin zu bestellen.

Zuständige Stelle

Rechtsanwaltskammer

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben