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Ausübungsberechtigung für Gesellen oder Gesellinnen und Facharbeiter oder Facharbeiterinnen mit qualifizierter Berufserfahrung
[Nr.99058064001000 ]

Teaser

Wenn Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Handwerk absolviert haben und qualifizierte Berufserfahrung haben, können Sie sich in den meisten zulassungspflichtigen Handwerken selbstständig machen oder eine Betriebsleiterfunktion ausüben.

Verfahrensablauf

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
  • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Schriftlicher Antrag

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.
  • Laden Sie die Antragsformulare zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung herunter.
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie diese zusammen mit den erforderlichen Nachweisen Ihrer Berufs- und Ausbildungsqualifikation an Ihre zuständige Handwerkskammer.
  • Ihr Antrag und die Nachweise werden von der Handwerkskammer geprüft. 
  • Die Handwerkskammer entscheidet über Ihren Antrag und informiert Sie darüber.

Bei einem positiven Bescheid können Sie sich für ein zulassungspflichtiges Handwerk in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Sie müssen sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer wenden.