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Aus- oder Weiterbildungsgang für psychosoziale Prozessbegleitung anerkennen lassen
[Nr.99131032016000 ]

Teaser

Wenn Sie einen Aus- oder Weiterbildungskurs zur psychosozialen Prozessbetreuung anbieten möchten, müssen Sie dessen Anerkennung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.

Wollen Sie den Antrag online stellen, dann klicken Sie bitte hier

(künftige URL einfügen). 

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft, und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Zuständig ist die  Anerkennungsstelle der psychosozialen Prozessbegleitung im   Niedersächsischen Justizministerium.

Onlinedienste

Formulare

nicht angegeben

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben