Aus- oder Weiterbildungsgang für psychosoziale Prozessbegleitung anerkennen lassen
[Nr.99131032016000 ]
Teaser
Wenn Sie einen Aus- oder Weiterbildungskurs zur psychosozialen Prozessbetreuung anbieten möchten, müssen Sie dessen Anerkennung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.
Wollen Sie den Antrag online stellen, dann klicken Sie bitte hier
(künftige URL einfügen).
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft, und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 21.12.2015, BGBl I 2015, 2525, 2529
- Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds. AG PsychPbG) vom 15. Dezember 2016
- Niedersächsische Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO) vom 25. Februar 2021, Nds. GVBl. 2021, 82
- § 3 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 PsychPbG
- §§ 8 und 11 Nds. AG PsychPbG
- § 4 sowie Anlagen A, B, C und D NPsychPbVO
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Anerkennungsstelle der psychosozialen Prozessbegleitung im Niedersächsischen Justizministerium.
Onlinedienste
Formulare
nicht angegeben
Frist
Es gibt keine Fristen.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben