Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft genehmigen lassen
[Nr.99093019006000 ]
Teaser
Grundsätzlich ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen gemäß § 18 des PflSchG verboten. Für eine Ausbringung ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt formlos bei der LWK Niedersachsen.
Im Antrag müssen u. a. Angaben zur Sachkunde des Anwenders, zur Technik, zum Pflanzenschutzmittel gemacht und der Einsatz ausreichend begründet werden (s. Angaben oben).
Die Genehmigung erfolgt befristet.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben