Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft genehmigen lassen
[Nr.99093019006000 ]

Teaser

Grundsätzlich ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen gemäß § 18 des PflSchG verboten. Für eine Ausbringung ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt formlos bei der LWK Niedersachsen.

Im Antrag müssen u. a. Angaben zur Sachkunde des Anwenders, zur Technik, zum Pflanzenschutzmittel gemacht und der Einsatz ausreichend begründet werden (s. Angaben oben).

Die Genehmigung erfolgt befristet.   

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben