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Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Erteilung
[Nr.99012016006000 ]
Zuständige Stelle
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG - Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
Teaser
Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt
aufgestellt und zerlegt werden. Vor dem erstmaligen Aufstellen und
Ingebrauchnehmen von fliegende
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben