Ausfuhrerstattung für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Europäischen Union (EU) beantragen
[Nr.99102001080000 ]
Voraussetzungen
-
Produkte und Verarbeitungsprodukte
- müssen Marktordnungswaren sein
- gesunde und handelsübliche Qualität haben
- ihren Ursprung in der EU haben
- Es muss eine Ausfuhrlizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung vorliegen (zuständig: BLE)
- Nachweis, dass die Waren aus dem Unionsgebiet tatsächlich ausgeführt und - in den besonderen Fällen der nach Bestimmungsland differenzierten Ausfuhrerstattung - in das jeweilige Bestimmungsland eingeführt wurden.
Hinweis: Für einigen Waren gibt es darüber hinausgehende Sonderregelungen.
Verfahrensablauf
Bevor Sie Ausfuhrerstattung beantragen können, müssen Sie Ihre Firmendaten beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas erfassen lassen (Formular Stammdatenerfassung, Vordruck 0923).
Den gegebenenfalls späteren Antrag auf Ausfuhrerstattung müssen Sie elektronisch stellen:
- Bitte melden Sie Ihre Waren über das elektronische Verfahren "ATLAS-Ausfuhr" zur Ausfuhr an. Dafür brauchen Sie entweder die (kostenpflichtige) ATLAS-Software oder das (kostenlose) Programm IAA-PLUS. Zuvor müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen. Die Ausfuhranmeldung ist gleichzeitig der Antrag auf Ausfuhrerstattung. Der Ausfuhranmeldung sind alle Unterlagen beizufügen, die für die Ausfuhrerstattung relevant sind (z.B. Veterinärzeugnisse, Ursprungserklärungen, Herstellererklärungen).
- Die Ausfuhrwaren führen Sie der Zollstelle vor, in deren Bezirk die Güter zur Ausfuhr verladen werden sollen (Ausfuhrzollstelle). Die Ware steht bis zum Verlassen des EU-Zollgebiets unter Zollkontrolle.
- Sie müssen die Erstattungswaren innerhalb von 60 Tagen nach Annahme der Ausfuhranmeldung in unverändertem Zustand ausführen.
- Das Hauptzollamt Hamburg-Jonas prüft Ihre Ausfuhranmeldung und alle Unterlagen und zahlt nach Beendigung des Verfahrens die Ausfuhrerstattung. Es fordert ggf. noch fehlende Unterlagen bei Ihnen an und sendet Ihnen einen schriftlichen Erstattungsbescheid zu, wenn die Voraussetzungen für die Zahlung der Ausfuhrerstattung erfüllt sind.
Hinweis: Falls das elektronische System technisch nicht zur Verfügung steht, können Sie notfalls auch ein Formular verwenden. Die Formulare werden im Ausfallverfahren ATLAS zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben