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Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verlangen
[Nr.99032014023000 ]

Teaser

Wenn Sie wissen möchten, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden, können Sie von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen und bestimmte Informationen verlangen.

Verfahrensablauf

Die Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post anfordern.

Auskunft von öffentlichen Stellen online anfordern:

o Rufen Sie das Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.

o Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.

o Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.

o Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Auskunft von öffentlichen Stellen schriftlich anfordern:

o Ihren Antrag können Sie auch formlos stellen.

o Senden Sie Ihren Antrag mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.

o Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihnen die Auskunft über Ihre dort verarbeiteten personenbezogenen Daten erteilen soll.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihnen die Auskunft über Ihre dort verarbeiteten personenbezogenen Daten erteilen soll.

Kosten

Die Verwaltungsleistung ergeht grundsätzlich kostenfrei. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten entstehen; in diesen Fällen wird vorher darauf hingewiesen.

Bearbeitungsdauer

Die Auskunft zu Ihren personenbezogenen Daten muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung der Stelle, die die Daten verarbeitet.

Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nach Eingang Ihres Antrags, die Auskünfte erhalten.

Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben