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Auskunft aus dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen
[Nr.99058017023000 ]

Teaser

Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.

Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.

Frist

nicht angegeben