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Auskunft zu Informationen über die eigene Person aus dem Europäischen Visa-Informationssystem (VIS) beantragen
[Nr.99011025001000 ]

Teaser

Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben das Visa-Informationssystem (VIS) über Sie gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online, per Post oder per E-Mail stellen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
    • Sofern Sie einen Antrag mit Vollmacht stellen, laden Sie diese im dafür vorgesehen Feld im Antrag hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das Bundesverwaltungsamt (BVA) prüft Ihren Antrag.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post oder er wird Ihnen auf Wunsch digital in Ihrem Postfach im Bundesportal zur Verfügung gestellt.

Antrag per Post:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des BVA.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.

Antrag per E-Mail:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die auf der Webseite angegebene EMailadresse.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben