Auskunft zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten
[Nr.99102003023000 ]
Teaser
Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Verfahrensablauf
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und ggf. der Erhöhungsbetrag für weitere Kinder können bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Vergabe der Steuerklasse II und ggf. die Speicherung eines Freibetrags berücksichtigt werden. Die Gültigkeit des Freibetrags ist dabei auf einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Beginn des Kalenderjahrs, für das der Freibetrag erstmals gilt, begrenzt.
Ist eine Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht möglich bzw. von Ihnen nicht erwünscht, können Sie diesen auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen (Wohnsitz-) Finanzamt.
Formulare
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Landesredaktion
Onlinedienste
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben