Auskunftssperre Einrichtung
[Nr.99115002060001 ]
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Teaser
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere
beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell
vorhandene weitere W
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben