Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Auskunftssperre Einrichtung
[Nr.99115002060001 ]

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Teaser

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere

beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell

vorhandene weitere W

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben