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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Prüfer/in für den Kfz-Verkehr

Verfahrensablauf

Sie können auch einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht in Deutschland leben.

  • Sie können den Antrag  mit der Post  an die  zuständige Stelle  schicken. Versenden Sie keine Originale!
  • Vielleicht können Sie den Antrag als  E-Mail  verschicken. Fragen Sie vorher Ihre zuständige Stelle. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die  beglaubigten Kopien  vorlegen.
  • Die  zuständige Stelle  bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
  • Die zuständige Stelle macht eine  Gleichwertigkeitsprüfung : Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre  Berufserfahrung , weitere  Befähigungsnachweise  und Qualifikationen. In manchen Fällen prüft die zuständige Stelle auch weitere Voraussetzungen, z. B. Ihre Deutschkenntnisse oder Ihre  persönliche Eignung .
  • Das Verfahren dauert höchstens  3 Monate . In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen  Bescheid  mit dem Ergebnis.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

* Der Beruf Amtlich anerkannte/r Prüfer/in für den Kfz-Verkehr ist in

Deutschlandreglementiert.

* Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben