Seiteninhalt
Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Prüfer/in für den Kfz-Verkehr
Verfahrensablauf
Sie können auch einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht in Deutschland leben.
- Sie können den Antrag mit der Post an die zuständige Stelle schicken. Versenden Sie keine Originale!
- Vielleicht können Sie den Antrag als E-Mail verschicken. Fragen Sie vorher Ihre zuständige Stelle. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen.
- Die zuständige Stelle bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
- Die zuständige Stelle macht eine Gleichwertigkeitsprüfung : Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre Berufserfahrung , weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen. In manchen Fällen prüft die zuständige Stelle auch weitere Voraussetzungen, z. B. Ihre Deutschkenntnisse oder Ihre persönliche Eignung .
- Das Verfahren dauert höchstens 3 Monate . In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen Bescheid mit dem Ergebnis.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
* Der Beruf Amtlich anerkannte/r Prüfer/in für den Kfz-Verkehr ist in
Deutschlandreglementiert.
* Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben