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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr / Kraftfahrzeugsachverständige/r

Verfahrensablauf

Sie können auch einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht in Deutschland leben.

  • Sie können den Antrag  mit der Post  an die  zuständige Stelle  schicken. Versenden Sie keine Originale!
  • Vielleicht können Sie den Antrag als  E-Mail  verschicken. Fragen Sie vorher Ihre zuständige Stelle. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die  beglaubigten Kopien  vorlegen.
  • Die  zuständige Stelle  bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
  • Die zuständige Stelle macht eine  Gleichwertigkeitsprüfung : Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre  Berufserfahrung , weitere  Befähigungsnachweise  und Qualifikationen. In manchen Fällen prüft die zuständige Stelle auch weitere Voraussetzungen, z. B. Ihre Deutschkenntnisse oder Ihre  persönliche Eignung .
  • Das Verfahren dauert höchstens  3 Monate . In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen  Bescheid  mit dem Ergebnis.
  • Ergebnis: Anerkennung

    Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind  gleichwertig . Ihre Berufsqualifikation wird  anerkannt .

    Ergebnis: Keine Anerkennung

    Es gibt  wesentliche Unterschiede  zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation. Diese Unterschiede können Sie nicht mit Ihrer Berufserfahrung und anderen Kenntnissen in dem Beruf ausgleichen. Deshalb ist Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation. Je nach Beruf gilt dann:

  • Sie können eine  Ausgleichsmaßnahme  machen. Damit können Sie die  wesentlichen Unterschiede  ausgleichen.
  • Oder Sie können eine  Anpassungsqualifizierung  machen und danach einen  Folgeantrag  stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

* Der Beruf Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den

Kraftfahrzeugverkehr / Kraftfahrzeugsachverständige/r ist in Deutschland

reglementiert.

* Die Anerkennung

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben