Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr / Kraftfahrzeugsachverständige/r
Verfahrensablauf
Sie können auch einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht in Deutschland leben.
- Sie können den Antrag mit der Post an die zuständige Stelle schicken. Versenden Sie keine Originale!
- Vielleicht können Sie den Antrag als E-Mail verschicken. Fragen Sie vorher Ihre zuständige Stelle. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen.
- Die zuständige Stelle bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
- Die zuständige Stelle macht eine Gleichwertigkeitsprüfung : Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre Berufserfahrung , weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen. In manchen Fällen prüft die zuständige Stelle auch weitere Voraussetzungen, z. B. Ihre Deutschkenntnisse oder Ihre persönliche Eignung .
- Das Verfahren dauert höchstens 3 Monate . In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen Bescheid mit dem Ergebnis.
-
Ergebnis: Anerkennung
Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind gleichwertig . Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt .
Ergebnis: Keine Anerkennung
Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation. Diese Unterschiede können Sie nicht mit Ihrer Berufserfahrung und anderen Kenntnissen in dem Beruf ausgleichen. Deshalb ist Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation. Je nach Beruf gilt dann:
- Sie können eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
- Oder Sie können eine Anpassungsqualifizierung machen und danach einen Folgeantrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
* Der Beruf Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den
Kraftfahrzeugverkehr / Kraftfahrzeugsachverständige/r ist in Deutschland
reglementiert.
* Die Anerkennung
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben