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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur
[Nr.99150085001000 ]

Onlinedienste

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Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung »Ingenieurin« oder »Ingenieur« führen möchten, die dazugehörige Ausbildung jedoch im Ausland absolviert haben, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung eine Genehmigung.

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Niedersachsen

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben