Seiteninhalt
Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur
[Nr.99150085001000 ]
Onlinedienste
Teaser
Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung »Ingenieurin« oder »Ingenieur« führen möchten, die dazugehörige Ausbildung jedoch im Ausland absolviert haben, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung eine Genehmigung.
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Niedersachsen
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben