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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
[Nr.99150126016000 ]
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Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Sozialpädagogische Assistentin oder als Sozialpädagogischer Assistent? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Formulare
nicht angegeben