Ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der Niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen
[Nr.99019063016000 ]
Teaser
Wie Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Sollten noch Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Das Niedersächsische Justizministerium,
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover