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Ausländische Finanzanlagenvermittler/ Finanzanlagevermittlerinnen und Finanzanlagenberater/ Finanzanlageberaterinnen anzeigen
[Nr.99050094169000 ]

Verfahrensablauf

Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen. Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe anmelden.

Teaser

Wenn Sie vorübergehend als ausländischer Finanzanlagenvermittler und -berater in Deutschland arbeiten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Zuständige Stelle

Die örtliche IHK

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Gemäß §13a Abs. 2 S. 2 GewO erteilt die zuständige Stelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige eine Eingangsbestätigung, aus der hervorgeht, ob die Voraussetzungen vorliegen oder die Nachprüfung der Berufsqualifikation erforderlich ist. 

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen. Entsprechende Hinweise finden Sie im Bescheid.