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Ausländische Hochschulabschlüsse: Anerkennung
[Nr.99061014000000 ]
Teaser
Ein ausländischer Hochschulgrad kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden.
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben