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Ausländische Hochschulabschlüsse: Anerkennung
[Nr.99061014000000 ]

Teaser

Ein ausländischer Hochschulgrad kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben