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Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit, der Nachtarbeit, der Akkordarbeit oder der Fließarbeit beantragen
[Nr.99006054273000 ]

Teaser

Antrag auf Bewilligung von Mehrarbeit, Nachtarbeit, Fließarbeit oder Akkordarbeit für schwangere und stillende Frauen stellen.

Verfahrensablauf

Eine Bewilligung für die Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit können Sie schriftlich, per E-Mail oder online beantragen.
Eine Bewilligung für die Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit, der Fließarbeit und vom Verbot der Akkordarbeit können Sie schriftlich oder per E-Mail beantragen.


Sie können die Bewilligung schriftlich beantragen:

  • Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos. 
  • Senden Sie Ihren Antrag an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt/an das LBEG postalisch oder per E-Mail, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Das Gewerbeaufsichtsamt/LBEG prüft die Unterlagen.
  • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben