Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit, der Nachtarbeit, der Akkordarbeit oder der Fließarbeit beantragen
[Nr.99006054273000 ]
Teaser
Antrag auf Bewilligung von Mehrarbeit, Nachtarbeit, Fließarbeit oder Akkordarbeit für schwangere und stillende Frauen stellen.
Verfahrensablauf
Eine Bewilligung für die Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit können Sie schriftlich, per E-Mail oder online beantragen.
Eine Bewilligung für die Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit, der Fließarbeit und vom Verbot der Akkordarbeit können Sie schriftlich oder per E-Mail beantragen.
Sie können die Bewilligung schriftlich beantragen:
- Beschreiben Sie dafür Ihr Anliegen formlos.
- Senden Sie Ihren Antrag an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt/an das LBEG postalisch oder per E-Mail, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
- Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie umgehend von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Das Gewerbeaufsichtsamt/LBEG prüft die Unterlagen.
- Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung nicht erfüllt, erhalten Sie eine Ablehnung.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben