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Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen
[Nr.99031018007000 ]

Teaser

Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie die Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag.
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung mit folgenden Angaben:
    • den Grund der Ausnahme
    • die jährlich zu verwendende Menge des Gefahrstoffs
    • die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren
    • die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten
    • die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Beschäftigten
    • die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor einer Belastung mit Gefahrstoffen
       

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben