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Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen
[Nr.99031018007000 ]
Teaser
Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie die Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag.
- Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung mit folgenden Angaben:
- den Grund der Ausnahme
- die jährlich zu verwendende Menge des Gefahrstoffs
- die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren
- die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten
- die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Beschäftigten
-
die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor einer Belastung mit Gefahrstoffen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben