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Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis der Kapitalbindung für »bestehende Gesellschaften« gem. § 154 Abs. 2 StBerG Erteilung
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Für die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften ist die
Kapitalbindungsvorschrift nach § 50a Steuerberatungsgesetz (StBerG) von
zentraler Bedeutung. Gesellschafte
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben