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Ausschluss von der Kreistagswahl
[Nr.99128015037001 ]

Teaser

Sie erfahren Näheres über den Ausschluss von der Wahl des Kreistags.

Verfahrensablauf

Sie werden folgendermaßen von der Kreistagswahl ausgeschlossen:

  • In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am zweiundvierzigsten Tage vor der Wahl (Stichtag) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht durch einen Richterspruch ausgeschlossen sind.
  • In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen also nicht die vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen eingetragen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Frist

Es gibt keine Frist

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben