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Ausschluss von der Kreistagswahl
[Nr.99128015037001 ]
Teaser
Sie erfahren Näheres über den Ausschluss von der Wahl des Kreistags.
Verfahrensablauf
Sie werden folgendermaßen von der Kreistagswahl ausgeschlossen:
- In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am zweiundvierzigsten Tage vor der Wahl (Stichtag) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht durch einen Richterspruch ausgeschlossen sind.
- In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen also nicht die vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen eingetragen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Frist
Es gibt keine Frist
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben