Seiteninhalt
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
[Nr.99059002012001 ]
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Teaser
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im
beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches
die Vorlage eines s
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben