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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
[Nr.99059002012001 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Teaser

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im

beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches

die Vorlage eines s

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben