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Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
[Nr.99012071006000, 99012071006001 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.

Teaser

Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche

Baurecht an die neue Nut

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben