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Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
[Nr.99012071006000, 99012071006001 ]
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.
Teaser
Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche
Baurecht an die neue Nut
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben